Was regelt die Wohnflächenverordnung (WoFIV)? Die Wohnfläche stellt die Grundlage für die Ermittlung des Mietpreises dar. Die richtige Ermittlung und Berechnung einer Wohnfläche wirkt sich daher direkt auf Ihren Geldbeutel aus. Mit In-Kraft-Treten der Wohnflächenverordnung (WoFIV) zum 1. Januar 2004 ist die Berechnung einer Wohnfläche geregelt. Gemessen wird das lichte Maß im fertig gestellten Wohnraum, d.h. von Wand zu Wand. Wohnfläche und was nicht? Räume wie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume die allseitig geschlossen sind, sowie Balkone, Dachgärten, Loggien und Terrassen gehören zur Wohnfläche und müssen in der Berechnung der Wohnfläche mit berücksichtigt werden. Nicht zur Wohnfläche gehören dagegen Räume wie Zubehörräume. Zubehörräume sind solche Räume, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen wie z.B. Kellerräume, Garagen, Waschküchen, Boden-, Trocken-, Heizungs- und Abstellräume die sich außerhalb der Wohnung befinden. Abstellräume innerhalb der Wohnung gehören jedoch zur Wohnfläche.
Zum Abzug kommen wie folgt: Bauteile mit einer Höhe über 1,50m Die Fläche unterhalb von Dachschrägen und Treppen < 1,00m Die Fläche unterhalb von Dachschrägen und Treppen > 1,00m bis 2,00m zu 50% Wintergärten die nicht beheizbar sind zu 50% Schwimmbäder und ähnliche Räume (allseitig geschlossen) zu 50% Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu 25%, in Ausnahmen bis 50%, wenn z.B. ein hoher Nutzwert (gute Lage) vorliegt. Im Einzelfall kann jedoch auch nach unten gekürzt werden, wenn sich z. B. der Balkon an einer verkehrsreichen Straße befindet. Bodennahe Fensternischen mit einer Tiefe < 0,13m
Für die Berechnung Ihrer Wohnfläche benötigen Sie in der Theorie erst mal nur einen Zollstock, einen Taschenrechner und etwas mathematisches Verständnis. In der Praxis jedoch benötigen Sie uns als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung. | Kai Hille Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Am Wald 70 D-24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192 8778900 Fax: 04192 8778976 E-Mail: kaihille@outlook.com www.kh-bausachverstaendiger.de | |