Hilfe bei Anstrichschäden Leider gibt es immer wieder Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Abnahme von Malerarbeiten. Oft sind es die sichtbaren mangelhaften Leistungen des Fachbetriebes die den Auftraggeber verärgern. Es gibt aber auch die versteckten Mängel im Untergrund, wie z. B. ausblutende Substanzen, Inhaltsstoffe oder aber Haftungsprobleme die nicht selten erst nach einer Bearbeitung zum Vorschein kommen. In solchen Fällen sollte man sich versuchen zu einigen, denn weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer haben einen versteckten Mangel zu verantworten. Der Auftragnehmer muss jedoch hinsichtlich der Ausführung seine Bedenken rechtzeitig anmelden, sollte er einen versteckten Mangel bemerken. Auch hat er seine Bedenken zu äußern, sollte die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung vom Auftraggeber falsch ausgeschrieben sein. Ein alter plastoelastischer Fassadenanstrich, der mit einer diffusionsoffenen matten Siloxanfarbe überstrichen werden soll, ist dafür genauso ungeeignet, wie einen Untergrund zu beschichten der eine zu hohe Restfeuchte aufweist. Werden in solchen Fällen keine Bedenken geäußert oder aber sollte der Auftragnehmer hier trotz seiner Bedenken und selbst mit dem Einverständnis des Auftraggebers seine Arbeiten ausführen, macht er sich haftbar. Er darf als Fachbetrieb nicht falsch ausführen! Eine Fachfirma haftet für ihre Ausführung auch dann, wenn sie dem Auftraggeber gegenüber für eine von diesem evtl. erwünschte, aber nicht fachliche Ausführung, vorab die Garantie abgelehnt hat. Wie können wir helfen? Wir beraten Sie! Sie erhalten fachliche Informationen zu Maler-, Lackier- und Anstrichschäden Wir bewerten Schäden / Mängel / Bauleistungen Wir ermitteln die Schadensursachen Wir klären fachliche Streitpunkte gerichtlich oder außergerichtlich Wir dokumentieren zu Beweiszwecken
Neutrales Gutachten! Als Sachverständiger / Bausachverständiger beschränken wir uns auf die Fakten. Wir dokumentieren und sichern Ihre Beweise und bleiben dabei neutral. Wir bewerten objektiv, mit unserem Fachwissen als Gutachter und als eingetragenes Mitglied bei der DESAG. Wir ergänzen dies, durch unsere Fachkompetenz als Maler- und Lackierermeister mit dreißig Jahren Berufserfahrung. Kosten! Unsere Gutachten / Leistungen berechnen wir nach JVEG §9, Gruppe 6 Schäden an Gebäuden zzgl. Anfahrt und der gesetzl. Mwst. | Kai Hille Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Am Wald 70 D-24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192 8778900 Fax: 04192 8778976 E-Mail: kaihille@outlook.com www.kh-bausachverstaendiger.de | |