Wenn die Versicherung nicht zahlt? Jeder hat kurz über lang einmal einen Versicherungsschaden. Wasser läuft ins Haus, ein Rohr ist geplatzt, der Schlauch der Waschmaschine ist gerissen oder aber das schöne Aquarium hat ein Leck gehabt. Zu allem Ärger mit der aufwendigen Wasserbeseitigung stellt man auch noch fest, dass die Bausubstanz geschädigt wurde. Die Türen und Holzzargen, evtl. Holzverkleidungen und Fußböden sind aufgequollen, der Estrich ist feucht, Tapeten haben sich gelöst, der Putz ist gesättigt mit Feuchtigkeit und Schimmelpilze fangen an zu blühen. Die Schadensaufnahme der Versicherung ist eher ernüchternd. Man versucht Sie pauschal zu besänftigen, fordert eventuell von Ihnen Angebote verschiedener Handwerksbetriebe an oder man schickt Ihnen einen Gutachter der Versicherung vorbei der Ihren Schaden bewerten soll. Gutachter: Schaltet man einen Gutachter ein, so ist dieser verpflichtet neutral zu bewerten. Kann ein Gutachter, der einen Großteil seiner Aufträge eventuell von der Versicherung bezieht, neutral sein? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten. Spätestens jedoch, wenn man Bauchschmerzen bei der Kostenvorstellung der Versicherung bekommt, sollte man über einen eigenen Gutachter nachdenken. Kosten: Die Kosten für ein Gutachten werden nach JVEG §9, Gruppe 6 Schäden an Gebäuden zzgl. Anfahrt und der gesetzl. Mwst. von uns ermittelt. Ein vom Versicherungsnehmer beauftragtes Gutachten ist oft gut investiert, macht sich mehr als bezahlt und erlaubt einen erweiterten Verhandlungsspielraum mit der Versicherung. | Kai Hille Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Am Wald 70 D-24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192 8778900 Fax: 04192 8778976 E-Mail: kaihille@outlook.com www.kh-bausachverstaendiger.de | |