Schwarzstaubabfärbungen! Wände, Tapeten, Fensterrahmen, Türen und Möbel zeigen schwarze Flecken und rußige Schlieren. Der ölfilmartige Schmierfilm breitet sich flächendeckend selbst über Ihre Gardinen, Bücher und Teppichböden aus. Elektrogeräte, Steckdosen und Schalter sind befallen. Er lässt sich nur schwer wieder entfernen und ist selbst dann schon nach kurzer Zeit wieder da. Sie haben Fogging bzw. ein Fogging-Phänomen! Die Ursache für das plötzliche Auftreten von Fogging ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Jedoch vermutet man es in der Verwendung von schwerflüchtigen organischen Verbindungen, die in die Raumluft gelangen. Diese Verbindungen können als Weichmacher und Lösemittel in Farben und Lacken enthalten sein oder aber auch in Fußbodenklebern, PVC-Bodenbelägen, Laminat oder Kunststoffplatten. Die Stoffe sind nach heutiger Erkenntnis nicht gesundheitlich bedenklich, jedoch neigen Menschen mit Atemwegsproblemen und Allergien zu Beschwerden. Die Annahme, dass Fogging bzw. das Fogging-Phänomen nur dann auftaucht, wenn folgende Vorraussetzungen wie Tabakrauch, Ruß durch Kamine oder Kerzenrauch vorliegen, wird nicht bestätigt. Das Fogging-Phänomem tritt auch dann auf, wenn diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind. Was aber begünstigt das Auftreten von Fogging / Fogging-Phänomen und wann tritt es vermehrt auf? Man hat herausgefunden, dass folgende Situationen und Voraussetzungen das Fogging-Phänomen begünstigen: In der Raumluft vorhandene organische Verbindungen, wie sie in Weichmacher und Lösemittel, zum Beispiel in Farben, Lacken, Teppichklebern und Möbeln aus Kunststoff, enthalten sind. Neu gedämmte Fassaden bzw. neu gebaute Häuser mit einer sehr dichten Gebäudehülle. Neu eingebaute Fenster mit heutigen guten Isoliereigenschaften. Renovierungsarbeiten, die in den Sommermonaten erfolgten, unter Verwendung der bereits o. g. Inhaltsstoffe. Verwendung von Kaminen und Kerzen in der Wohnung. Verstärktes auftreten von Fogging, während der Wintermonate bzw. in der Heizperiode. Kalte Außenwandflächen (Wärmebrücken)
Die Konzentration der Stoffe in der Raumluft steigt während der Heizperiode im Winter deutlich an, was aufgrund der unzureichenden Belüftung der Räume zurückzuführen ist. Die organischen Verbindungen können sich dann mit den üblichen Schwebstaubpartikeln zu größeren Teilchen verbinden und setzen sich als schmierige Beläge auf den wie bereits o. g. Oberflächen von Gardinen, Möbeln, Teppichböden, Wand- und Deckenflächen usw. ab. Vermeidung von Fogging! Auswahl der richtigen Materialien beim Renovieren, bestenfalls durch eine Fachfirma. Keine Möbel in die Wohnung einbringen, die Weichmacher enthalten. Das Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen und anpassen. Die Räume nicht auskühlen lassen, sondern kontinuierlich beheizen. Bauliche Mängel wie Wärmebrücken sind zu beheben. Kerzen und Kamine nur selten verwenden. Fogging, wenn es auftritt, sofort mit Spülmitteln und / oder Kunststoffreiniger entfernen.
Bei umfangreichen Ablagerungen (Fogging) ziehen Sie einen Fachmann zu Rate. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden kann am ehesten die Ursache bestimmen und ein Sanierungskonzept erarbeiten. Halten Sie sich nicht länger in den Räumen auf und wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung. Fogging - Beseitigung durch den Vermieter! Tritt ein Fogging-Phänomen in Ihrer gemieteten Wohnung auf, ist der Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels verpflichtet, gemäß BGH mit Urteil vom 28. Mai 2008. Dies gilt selbst dann, wenn allein der Mieter für die Entstehung des Fogging-Phänomens verantwortlich ist. Hilfe für den Mieter bei Fogging? Wir erstellen Ihnen ein Gutachten, in dem wir Ihnen das Fogging-Phänomen zur Vorlage bei Ihrem Vermieter bestätigen. Unterzeichnet und abgestempelt mit unserer ausgewiesenen Mitgliedsnummer als Mitglied der DESAG und im BSG (Berufsfachverband für das Sachverständigen und Gutachtenwesen). Hilfe für den Vermieter bei Fogging? Wir erstellen Ihnen in unserer v. g. Eigenschaft als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden einen Leitfaden für Ihren Mieter, in dem wir auf die Gefahren von Fogging auslösenden Materialien hinweisen und Alternativen aufzeigen. Kosten! Eine Feststellung des Fogging-Phänomens oder aber auch die Erstellung eines Leitfadens zur Vermeidung von Fogging, ist ohne größeren Aufwand möglich und daher relativ günstig abzurechnen. Unsere Gutachten berechnen wir nach JVEG §9, Gruppe 6 Schäden an Gebäuden zzgl. Anfahrt und der gesetzl. Mwst. | Kai Hille Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Am Wald 70 D-24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192 8778900 Fax: 04192 8778976 E-Mail: kaihille@outlook.com www.kh-bausachverstaendiger.de | |