Schimmelpilze in Wohnräumen: Als Haus- und Immobilienverwaltung oder als Eigentümer einer Wohnimmobilie, kennen Sie das Problem! Ihr Mieter kürzt die Miete, weil er Schimmel bzw. einen Schimmelpilzbefall in seiner Wohnung hat. Ihre Hinweise auf richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten streitet er ab und schiebt es auf bauliche Mängel. SCHIMMEL / SCHIMMELPILZBEFALL! Jetzt kann nur ein Gutachten helfen! Betroffene Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen benötigen in einem solchen Fall die Hilfe eines unparteiischen neutralen Gutachter / Sachverständiger für Schimmel. Als Sachverständiger für Schimmel prüfen wir wie folgt: Feuchtigkeitsmessung auf der Oberfläche des Untergrundes Feuchtigkeitsmessung in 20 - 40mm tiefe des Untergrundes Messung der Raumtemperatur Messung der relativen Luftfeuchte Augenscheinliche Beurteilung des Wohnverhaltens Beurteilung der Bausubstanz (Bauschäden / Baumangel)
Ursachen bei Schimmel / Schimmelpilzbefall! Die Beurteilung des Ist-Zustandes ist die Grundlage unseres Gutachten. Aus ihr lassen sich Ursachen wie falsches Heiz- und Lüftungsverhalten oder bauliche Mängel, wie sie zum Beispiel an der Gebäudehülle vorkommen können, erkennen. Falsches Heiz- und Lüftungsverhalten! Hierbei beschränken wir uns auf das Wesentliche und dokumentieren den Ist-Zustand und die Schäden die der Schimmel bereits verursacht hat. Vorausgesetzt, es liegen keine Bauschäden vor, d. h. wir können diese ausschließen, erstellen wir Ihnen eine schriftliche Verhaltensliste zum richtigen Umgang mit der Wohnimmobilie. Diese bezieht sich auf das Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten individuell zu der beurteilten Wohnung. Ihr Vorteil als Vermieter: Sie erhalten von einem sachverständigen Experten ein abgestempeltes Gutachten, dass Ihrem Mieter das richtige Verhalten mit seiner gemieteten Wohnimmobilie anzeigt. Für z.B. eine Mietkürzung wegen Schimmel bzw. Schimmelbefall, läge seitens des Mieters dann keine Berechtigung mehr vor. Im Gegenteil, liegen keine baulichen Mängel vor, wie zum Beispiel Schäden oder Fehler in / an der Gebäudehülle, Leckagen oder undichte Fenster und es tritt trotzdem Schimmel / Schimmelpilzbefall auf, liegt es am falschen Wohnverhalten und der Mieter beschädigt Ihr Eigentum. Bauliche Ursache / Mangel! Sollten wir eine bauliche Ursache für den Schimmel / Schimmelpilzbefall feststellen, zeigen wir Ihnen diese in unserem Gutachten mit an und stellen Ihnen Lösungsvorschläge vor. Ihr Vorteil als Mieter: Sie erhalten von einem sachverständigen Experten ein abgestempeltes Gutachten, dass Ihrem Vermieter auf bauliche Mängel an seinem Eigentum hinweist. Als Vermieter wird er diese Mängel abstellen wollen, um den Wert seiner Immobilie zu erhalten und um größere, evtl. auch Folgeschäden die durch den Schimmel verursacht werden, zu vermeiden. Kosten: Sie erhalten von uns zwei Exemplare, ein Exemplar jeweils zur Weitergabe und abgestempelt mit unserer Zertifizierung als freier Sachverständiger, das uns als Mitglied bei der Desag (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) und beim BSG (Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachtenwesen) ausweist. Unsere Gutachten berechnen wir nach JVEG §9, Gruppe 6 Schäden an Gebäuden zzgl. Anfahrt und der gesetzl. Mwst. Vorbeugung gegen Schimmel / Schimmelpilzbefall: Kalte Wände vermeiden. Für angemessene Raumtemperatur sorgen. Stoßlüften / Querlüften, mehrmals am Tag. Raumangebot vergrößern. Für eine gute Luftzirkulation sorgen. Dem Schimmel die Grundlage entziehen. Senken der Luftfeuchte im Wohnraum.
Bei bereits vorhandenen Befall durch Schimmelpilze: Sollen Sie, durch einen neutralen Gutachter folgende Punkte prüfen lassen: Wohnverhalten. |